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   VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13   

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VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13 (https://dejure.org/2015,30804)
VG Halle, Entscheidung vom 29.04.2015 - 7 A 211/13 (https://dejure.org/2015,30804)
VG Halle, Entscheidung vom 29. April 2015 - 7 A 211/13 (https://dejure.org/2015,30804)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13
    Die Qualitätsberichterstattung nach § 8 Abs. 2 und 3 WTG LSA verlässt - wie die Transparenzberichterstattung nach § 115 Abs. 1 a SGB XI - den Bereich der bloßen Unterrichtung über Tatsachen, den das Bundesverfassungsgericht in der sog. Glykol-Entscheidung nicht der Beeinträchtigung des Gewährleistungsbereichs der Berufsfreiheit zugerechnet hat, solange sie im Rahmen einer staatlichen Aufgabe, unter Beachtung der Zuständigkeitsordnung und fehlerfrei erfolgt (vgl. zur Transparenzberichterstattung: BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 5/12 R -, juris unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, BVerfGE 105, 252ff).

    Zudem wäre mit einer so verstandenen Abstimmung - anders als mit der in § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen, den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände über die Kriterien der Veröffentlichung einschließlich der Bewertungssystematik - kein Verfahren installiert, das der Gesetzgeber als Gewähr dafür ansehen könnte, dass einerseits die Qualitätsbewertungen sachgerechten Maßstäben folgt und fachliche Weiterentwicklungen zeitnah aufgegriffen werden können, und andererseits dem auch verfassungsrechtlich fundierten Auftrag genügt wird, an der Entwicklung der Bewertungskriterien die Betroffenen selbst zu beteiligen (vgl. zu den sog. Pflege-Transparenzvereinbarungen BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 5/12 R -, juris).

  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2700

    Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13
    Die Klägerin vertritt unter Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 9. Januar 2012 - 12 CE 11.2700 -, juris) zur Veröffentlichung von Prüfberichten der Heimaufsichtsbehörden die Auffassung, dass die Vorschriften des WTG LSA über die Qualitätsberichterstattung nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit genügen, dass insbesondere Inhalt, Art und Umfang der Veröffentlichung nicht hinreichend bestimmt geregelt sind.

    Ob den vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. Januar 2012 (Az.: 12 CE 11.2700) aufgestellten Anforderungen zu folgen wäre und ob die Vorschriften des WTG LSA diesen genügen, lässt die Kammer aber offen.

  • VG Halle, 27.06.2014 - 7 B 212/13

    Veröffentlichung von Qualitätsberichten der Heimaufsicht

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13
    Auf den Eilantrag der Klägerin hat die Kammer mit Beschluss vom 27. Juni 2014 (7 B 212/13 HAL) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 30. April 2013 angeordnet.

    Insoweit ist allerdings - in Abgrenzung zum Eilbeschluss der Kammer vom 27. Juni 2014 (7 B 212/13 HAL) - zu bemerken, dass für diese Frage insbesondere die Vorschrift in § 8 Abs. 2 Satz 6 WTG LSA und die Verordnungsermächtigung in § 33 Abs. 1 Nr. 4 WTG LSA in den Blick zu nehmen sind, die eine Regelung von Form, Inhalt und Veröffentlichung der Qualitätsberichte im Einzelnen im Wege der Abstimmung mit den Verbänden bzw. im Wege der Verordnung ermöglichen, womit den rechtsstaatlichen Erfordernissen an die Normenklarheit und Bestimmtheit entsprochen werden könnte.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13
    Die Qualitätsberichterstattung nach § 8 Abs. 2 und 3 WTG LSA verlässt - wie die Transparenzberichterstattung nach § 115 Abs. 1 a SGB XI - den Bereich der bloßen Unterrichtung über Tatsachen, den das Bundesverfassungsgericht in der sog. Glykol-Entscheidung nicht der Beeinträchtigung des Gewährleistungsbereichs der Berufsfreiheit zugerechnet hat, solange sie im Rahmen einer staatlichen Aufgabe, unter Beachtung der Zuständigkeitsordnung und fehlerfrei erfolgt (vgl. zur Transparenzberichterstattung: BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 5/12 R -, juris unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, BVerfGE 105, 252ff).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13
    Damit greifen die zuständigen Stellen unter Nutzung nur dem Staat zu Gebote stehender Mittel hoheitlichen Zwangs in die Außendarstellung von Einrichtungsträgern und somit in Rechtsgüter ein, die bei natürlichen Personen dem informationellen Selbstbestimmungsrecht und dem im allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurzelnden Schutz der Selbstdarstellung zugeordnet werden (vgl. BSG a.a.O. unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -, BVerfGE 114, 339, 346 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13
    Ob diese verfassungsrechtliche Schutzfunktion bei - wie hier der Klägerin - juristischen Personen des Privatrechts auch unmittelbar aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Verf LSA abzuleiten ist, kann offenbleiben, weil anerkannt ist, dass die Berufsfreiheit die berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für berufliche Leistungen gewährleistet (vgl. BSG a.a.O. m.w.N. aus der Rspr. des BVerfG: Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 -, BVerfGE 85, 248, 256 [ärztliches Werbeverbot]; Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a., BVerfGE 94, 372, 389 [Apothekenwerbung]; Beschluss vom 22. Januar 1997 - 2 BvR 1915/91 -, BVerfGE 95, 173, 183 [Warnhinweise auf Tabakpackungen]).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13
    Ob diese verfassungsrechtliche Schutzfunktion bei - wie hier der Klägerin - juristischen Personen des Privatrechts auch unmittelbar aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Verf LSA abzuleiten ist, kann offenbleiben, weil anerkannt ist, dass die Berufsfreiheit die berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für berufliche Leistungen gewährleistet (vgl. BSG a.a.O. m.w.N. aus der Rspr. des BVerfG: Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 -, BVerfGE 85, 248, 256 [ärztliches Werbeverbot]; Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a., BVerfGE 94, 372, 389 [Apothekenwerbung]; Beschluss vom 22. Januar 1997 - 2 BvR 1915/91 -, BVerfGE 95, 173, 183 [Warnhinweise auf Tabakpackungen]).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13
    Ob diese verfassungsrechtliche Schutzfunktion bei - wie hier der Klägerin - juristischen Personen des Privatrechts auch unmittelbar aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Verf LSA abzuleiten ist, kann offenbleiben, weil anerkannt ist, dass die Berufsfreiheit die berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für berufliche Leistungen gewährleistet (vgl. BSG a.a.O. m.w.N. aus der Rspr. des BVerfG: Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 -, BVerfGE 85, 248, 256 [ärztliches Werbeverbot]; Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a., BVerfGE 94, 372, 389 [Apothekenwerbung]; Beschluss vom 22. Januar 1997 - 2 BvR 1915/91 -, BVerfGE 95, 173, 183 [Warnhinweise auf Tabakpackungen]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13

    Wiedergestattung der Ausübung der selbständigen Gewerbetätigkeit -

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (so OVG Sachsen-Anhalt in st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 27. Dezember 2013 - 1 L 112/13 -, juris m.w.N.).
  • VG Regensburg, 08.11.2011 - RO 5 E 11.1509

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die bevorstehende Veröffentlichung eines

    Auszug aus VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13
    Soweit der Beklagte meint, dass (weitere) inhaltliche Vorgaben für die Qualitätsprüfung nicht erforderlich seien, weil der Bewertungsmaßstab sich letztlich aus den in § 11 WTG LSA geregelten Qualitätsanforderungen an den Betrieb einer stationären Einrichtung ergebe und Grundlage der Bewertung der Erfüllungsstand dieser Anforderungen sei (so - allerdings im Zusammenhang mit der Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage - VG Regensburg, Beschluss vom 8. November 2011 - RO 5 E 11.1509 -, juris), ist zwar einzuräumen, dass sich der Qualitätsbericht der Heimaufsicht vorrangig an deren Aufgaben als Ordnungsbehörde orientieren und - insoweit anders als die Transparenzberichterstattung nach dem SGB XI, die die Einrichtung benotet - insbesondere das Vorliegen etwaiger Mängel und zwar bezogen auf die gesetzlichen Qualitätsanforderungen im Blick haben muss.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2004 - 1 K 345/03

    Abwasserbeseitigungsplan, Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwasserdruckleitung,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 5/06

    Teilwiderruf von Wasserrechten

  • VG Halle, 27.06.2014 - 7 B 212/13

    Veröffentlichung von Qualitätsberichten der Heimaufsicht

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klage vom 15. Mai 2013 (Az.: 7 A 211/13 HAL) gegen den Anordnungsbescheid des Antragsgegners vom 30. April 2013 anzuordnen,.
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